Immer dann, wenn viele Menschen zusammentreffen, steigt auch die Gefährdung. Um Risiken soweit es geht zu minimieren, benötigt es ein Sicherheitskonzept, das den speziellen Anforderungen der Veranstaltung Rechnung trägt. Dafür entscheidend ist nicht nur, wie viele Besucher auf der Veranstaltung erwartet werden. Viele weitere Faktoren wie die örtlichen Gegebenheiten (z.B. enge Durchgänge), die Nutzung von brennbaren Materialen (z.B. Gasflaschen), der Einsatz von Pyrotechnik oder der Ausschank von Alkohol können ein Sicherheitskonzept und seine Durchführung notwendig machen.
Wir stehen Ihnen in Sachen Sicherheit für Veranstaltungen jeglicher Art und Größe als kompetenter und erfahrener Partner zur Seite.
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), § 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.
Diese Formulierung lässt sich so gut wie auf jede Veranstaltung anwenden, denn spätestens im Schadensfall wäre der Nachweis erbracht, dass bei der Veranstaltung offensichtlich Gefährdungen bestanden, die nicht beachtet wurden und somit die Notwendigkeit für ein Sicherheitskonzept nicht in Betracht gezogen wurde. Darüber hinaus verleiten länderspezifische Verordnungen des Sonderbaurechts (z.B. für Open Air-Veranstaltungen oder Festivals ohne ortsfeste Tribünen) dazu, sich nicht um ein Sicherheitskonzept zu kümmern, da diese Veranstaltungen nicht unter die VstättVO fallen. Dies ist ein gefährlicher Trugschluss! Denn Ordnungsbehörden können in ihren Auflagen- und Genehmigungsbescheiden die Vorgaben der VstättVO durchaus einfordern.
Ein gewissenhaft und individuell angepasstes Sicherheitskonzept begleitet den Besucher von seiner Anreise, über den Zugang und Aufenthalt bis zum Verlassen der Veranstaltung und seiner Abreise. Veranstaltungssicherheit ist daher nicht nur aus Sicherheitsaspekten von hoher Bedeutung, sondern garantiert darüber hinaus eine hohe Besucherzufriedenheit. Sichtbare Maßnahmen tragen zur Stärkung des Sicherheitsempfindens und damit zu einem wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung bei. Selbstverständlich bietet ein gutes Sicherheitskonzept auch bei Störungen des Regelbetriebs, also z.B. bei Unfällen, Bränden, technischem Versagen, Wettergefahren und Bedrohungen, Möglichkeiten und Lösungen – von der Problembeseitigung bis hin zur Räumung.
Mit safety steps steht Ihnen ein erfahrener Partner für Ihre Veranstaltung in jeglicher Größe zu Seite! Kompetent und zuverlässig bieten wir Ihnen, in Kooperation mit unseren Partnern im Ordnungs- und Veranstaltungsdienst, eine systematische Sicherheitsarbeit. Hierbei sind insbesondere die Corona-spezifischen Bestimmungen eingearbeitet.
Lassen Sie uns über Ihr Event sprechen! Wir finden für jede Anforderung eine Lösung.
Zusätzlich zu den geltenden Vorschriften im Arbeitsschutz, dem Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften und Regelwerken zur Unfallverhütung der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), implementieren wir die Einhaltung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Als Unternehmen für Arbeitssicherheit stellen wir das Schutzkonzept für alle eingesetzten Beschäftigten:
Aufgrund der Corona-Krise und des damit verbundenen Versammlungsverbots hat safety steps ein Konzept entwickelt, das es ermöglicht unter Einhaltung der SARS-CoV-2 Sicherheitsbestimmungen Open-Air-Konzerte oder künstlerisch darbietende Veranstaltungen mit Publikumsverkehr durchführen zu können. In Form eines „Auto-Konzerts“ (ähnlich dem bekannten Autokino-Format) können die aktuellen Corona-spezifischen Begebenheiten und Bestimmungen eingehalten werden.