Betriebliche Ersthelfer

Im Notfall nicht nur lebenswichtig.

Schulung zum betrieblichen Ersthelfer in und um München. Ein Angebot von safety steps.

Die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist nicht nur wichtig, sondern für jedes Unternehmen verpflichtend: Mindestens 5% aller Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und mindestens 10% in sonstigen Betrieben müssen als Ersthelfer ausgebildet sein, um Erste Hilfe leisten zu können. Dies kann von Wunden, die mit einem Pflaster versorgt werden können, bis hin zu schweren Verletzungen, Allergieschocks oder Ohnmachtsanfällen reichen, die weitreichendere Kenntnisse in der medizinischen Erstversorgung benötigen. 

 

Betriebliche Ersthelfer zeichnen sich durch Verantwortungsbewusstsein und Engagement aus. Durch unsere Kurse lernen sie, sich im Notfall korrekt zu verhalten und v.a. auch einen kühlen Kopf zu bewahren.

 

Schulung betrieblicher Ersthelfer

Allgemeine Informationen

Der aus dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gerichtete Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, wird in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in dem Abschnitt „Erste Hilfe“ durch verbindliche Vorgaben weiter ausgeführt. Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb wird in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ und in der DGUV Information 204-022 konkretisiert.

 

DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“

 

Ersthelfer im Betrieb sind Personen, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe ausgebildet wurden. Helfen kann nur, wer erkennen kann, welche Maßnahmen notwendig sind und diese auch beherrscht, also ausgebildet ist. Rechtzeitig kann die Hilfe nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass zu jeder Zeit und an jedem Ort bei einem  Unglücksfall geschultes Personal plangemäß eingesetzt werden kann und die notwendigen Hilfsmittel und Notrufeinrichtungen zur Verfügung stehen. 

 

DGUV Vorschrift 1 § 26 (1) 

 

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

1.  Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

2.  bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,

b) in sonstigen Betrieben 10 %,

c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,

d) in Hochschulen 10% der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

 

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

Informationen zum Kurs

Praxisbezogene Inhalte

  • Verhalten bei Unfällen
  • Absetzen des Notrufes
  • Verbrennungen
  • Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • Wundversorgung
  • Gelenkverletzungen und Knochenbrüche
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • Umgang mit dem Defibrillator

Gültigkeit

Die Gültigkeit ist auf zwei Jahre begrenzt, danach ist eine Auffrischung der erworbenen Kenntnisse erforderlich.

Dauer

9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten (1 Tag)

 

Bescheinigung 

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Teilnehmerzertifikat bestätigt. 

 

Kosten

Die Kosten werden vom zuständigen Unfallversicherungsträger/ der Berufsgenossenschaft übernommen.

 

Durchführung

Gerne organisieren wir mit unserem Kooperationspartner Privatinstitut für Erste Hilfe und präklinische Notfallmedizin Inhouse-Kurse ab 10 Teilnehmer in Ihrem Unternehmen in und um München.


Wir sind für Sie da – mit Sicherheit!

Kontakt

Sabine Breuer

safety steps 

Uranusstr. 3

82205 Gilching

 

08105 - 79 89 345

0176 - 567 37 129

 

www.safety-steps.de

 

 

 

Formular

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