Die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern ist nicht nur wichtig, sondern für jedes Unternehmen Pflicht: Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer richtet sich nach der Art des Unternehmens und dem Gefährdungspotential. Neben vorbeugendem Brandschutz bestehen ihre Aufgaben darin, sich im Brandfall korrekt zu verhalten. Das bedeutet einerseits den Brand zu löschen, was vor allem bei Entstehungsbränden möglich ist. Noch wichtiger ist es aber Evakuierungsmaßnahmen zu treffen, z.B. seine Kollegen oder Besucher aus dem Gebäude zu bringen.
Brandschutz- und/oder Evakuierungshelfer zu sein, bedeutet sich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Wir sorgen für ihre fachmännische Ausbildung in Theorie und Praxis.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“.
DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer
Ausbildung und Befähigung
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Besondere betriebliche Gegebenheiten sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen, z.B.
Theorie (2 Stunden)
Praxis (1 Stunde)
Bescheinigung
Die erfolgreiche Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit einem Teilnehmerzertifikat.
Durchführung
Die Schulung wird von unserem Kooperationspartner Brandschutz Fritsch in München durchgeführt, wobei die Schulungsinhalte flexibel an die Bedürfnisse Ihrer Firma angelehnt zusammengestellt werden können.
Der Arbeitgeber ist nach dem §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet, Mitarbeiterzu benennen, welche die Aufgaben einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen. Ausgebildete Evakuierungshelfer übernehmen Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und im abwehrenden Brandschutz.
Praxisbezogene Inhalte
Dauer
Die Ausbildung zum/zur betrieblichen Evakuierungshelfer/in dauert drei Stunden.
Bescheinigung
Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Teilnehmerzertifikat bestätigt.
Durchführung
Die Schulung wird von unserem Kooperationspartner Brandschutz Fritsch in München durchgeführt, wobei die Schulungsinhalte flexibel an die Bedürfnisse Ihrer Firma angelehnt zusammengestellt werden können.