Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und daraus abzuleitende erforderliche Schutzmaßnahmen umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. Der Umfang Ihrer Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen. Dabei sind alle Arbeitsplätze und alle ausgeübten Tätigkeiten sowie deren voraussehbaren Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Mit safety steps steht Ihnen ein erfahrener und zuverlässiger Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der organisatorischen Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Hierzu stellen wir Ihnen vorgefertigte Module zur Verfügung, die wir speziell auf Ihr Unternehmen und an die Gefahren in Ihrem Unternehmen anpassen. So garantieren wir höchstmögliche Flexibilität bei gleichbleibend hoher Qualität.
Zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellen wir Ihnen eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung mit allen relevanten
Maßnahmenregelungen zur arbeitsplatzbezogenen Tätigkeit während der SARS-CoV-2 Pandemie. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei uns!